Banner

Bankgeheimnis abgeschafft, ist immer wieder im Netz zu lesen. Bedeutet das nun, dass sich jeder ungefragt Auskünfte über Dritte verschaffen kann?

Diesbezüglich besteht kein Grund zur Sorge, denn schließlich sorgen wir gelegentlich alle selbst dafür, dass ein Bankgeheimnis aufgehoben wird. Das ist etwa der Fall, wenn wir bei einer Kontoeröffnung oder einem Ratenkauf der Abfrage bei einer Auskunftei (meistens Schufa) zustimmen.

Allerdings ist seit 2017 die in den AGB der Banken zugesicherte Diskretion aufgelöst worden. Das bedeutet, dass das Finanzamt und andere Behörden ohne deine Zustimmung Daten abfragen können.

Was der Staat darf und was nicht, wie die Situation in anderen Ländern ist und was es mit dem Bankgeheimnis generell auf sich hat, erfährst du in diesem Beitrag.

Bankgeheimnis abgeschafft: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Öffentlichkeit ist zwar über die Abschaffung des Bankgeheimnisses informiert worden, jedoch ging die Nachricht vermutlich inmitten all der anderen News unter.

  • Was dem eigentlichen Kampf gegen Steueroasen dienen soll, betrifft jedoch auch den ganz normalen Bürger.

  • Seit 2017 erhalten die Finanzbehörden direkten Zugriff auf Kontodaten.

  • Mit Abschaffung des § 30a AO ist das Vertrauensverhältnis von Kunde und Bank nicht mehr automatisch geschützt.

  • Die Änderung soll vor allem dem Kampf gegen Steuersünder dienen.

  • Die Daten dürfen ohne das Einverständnis eines Kontoinhabers genutzt werden.

  • Der Datenaustausch betrifft auch alle anderen europäischen Länder. Folglich können Steuerbehörden Konten von Steuerpflichtigen ausfindig machen und gegebenenfalls Steuernachzahlungen fordern oder eine Steuerhinterziehung zur Anzeige bringen.

  • Bürger, die Steuern hinterziehen, müssen hierzulande mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen.

  • Luxemburg, Österreich und die Schweiz sind keine Steueroasen mehr.

  • Das Bankgeheimnis gibt es nur noch in sieben Ländern auf der Welt.

Abschaffung des Bankgeheimnisses - was ist dran?

Immer wieder geistern Meldungen durch das Netz, die besagen, dass Bankgeheimnis in Deutschland abgeschafft sei. Die Tatsache ist jedoch, dass es nie ein gesetzliches Bankengeheimnis gegeben hat.

Abgeschafft wurde allerdings 2017 der § 30a der Abgabenordnung zur Bekämpfung der Steuerumgehung (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz). Dieses Gesetz hat Bankkunden ursprünglich vor ungewollten Zugriffen durch die Finanzbehörden geschützt.

Die Finanzbehörden müssen nun nicht mehr zuerst bei einem Steuerpflichtigen anfragen, sondern können sich die Informationen direkt bei den Banken beschaffen. Kritiker sehen in der Abschaffung des § 30a einen weiteren Schritt zum gläsernen Bürger.

Bankgeheimnis in 2021 / 2022: Der aktuelle Stand

Das Bankgeheimnis (auch Bankkundengeheimnis genannt) ist in Deutschland eine sogenannte nebenvertragliche Pflicht. Die Bank verpflichtet sich, die Daten des Kunden nicht offenzulegen und kann die Herausgabe gegenüber Dritten verweigern.

Damit greift Artikel 2 des Grundgesetzes (GG), der ein Recht auf informelle Selbstbestimmung gewährt. Banken und der Staat haben sich zunächst zwingend daran zu halten.

Allerdings gibt es Situationen, in denen das Bankgeheimnis aufgeweicht wird. Seit Abschaffung von § 30a Abgabenordnung müssen Banken dem Finanzamt Auskunft erteilen – die in den AGB ausgeschriebene Diskretion gilt im Falle von Ermittlungen nicht. Das ist auch bei Straftaten und Rückfragen von Leistungsträgern wie dem Sozialamt der Fall.

Außerdem erfolgt in der EU ein jährlicher Datenaustausch zwischen den Mitgliedsländern, sodass Steuersünder einen schweren Stand haben.

Bankgeheimnis in 2020 / 2019 / 2018 / 2017

Auf der gesamteuropäischen Ebene haben sich in den vergangenen Jahren viele Änderungen beim Bankgeheimnis ergeben. 2015 verabschiedeten die EU-Finanzminister ein Abkommen, das die Anonymität von EU-Bürgern bei Schweizer Bankkonten aufhebt.

Alle zwölf Monate müssen Informationen zu Vermögenswerten von EU-Bürgern in der Schweiz an die jeweiligen Länder geschickt werden – das gilt seit 2018.

2017 öffnete sich auch Österreich dem Datenaustausch und das war auch das Jahr, in dem in Deutschland mit dem § 30a AO das sogenannte steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben wurde. In Verdachtsfällen haben es die Behörden nun leichter, auf die Daten zurückzugreifen.

Es werden immer wieder Stimmen laut, das Bankgeheimnis sei abgeschafft. Das ist nicht ganz korrekt, da das Bankgeheimnis in den AGB der Banken fest verankert ist.

Richtig ist aber auch, dass es beim Bankgeheimnis seit 2017 zu immer mehr Ausnahmen und Ausnahmeregelungen kommt. Seit 2018 hat die Anzahl der Überprüfungen erheblich zugenommen.

Gilt § 30a AO noch beim Bankgeheimnis?

Bis zum 24. Juni 2017 stieß das Finanzamt bei steuerlichen Ermittlungen immer wieder an seine Grenzen. Denn der Fiskus musste Rücksicht auf das besondere Vertrauensverhältnis von Bank und Kunde nehmen, das auf § 30a AO, der sogenannten Abgabenordnung, beruht.

Die Banken haben seit Aufhebung des § 30a AO Auskunftspflicht gegenüber dem Finanzamt. Eine Bank kann sich nicht wie ein Anwalt oder ein Steuerberater auf die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht berufen.

Was ist das Gesetz zum Schutz von Bankkunden?

Mit dem Gesetz zum Schutz von Bankkunden ist der mittlerweile gestrichene § 30a AO gemeint. Die Aufhebung 2017 erfolgte jedoch ohne großen öffentlichen Aufschrei.

Denn bereits seit 2005 können die Finanzämter ein sogenanntes „Kontenscreening“ durchführen und auch das Jobcenter erhält Zugriff auf Daten, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

Diese Lockerung hat zur Folge, dass die behördlichen Kontoabfragen in den letzten Jahren zunehmen. Aber wie heißt es so schön? Ein gutes Gewissen ist das beste Ruhekissen.

Hinweis: Wer ein Gemeinschaftskonto eröffnen möchte, sollte wissen, dass bei einer Einzahlung über den Freibetrag der Mitinhaber Schenkungssteuer bezahlen muss. Ebenso haftet der Mitinhaber für die Schulden des anderen.

Ist mein Bankschließfach sicher vor dem Zugriff durch den Staat?

Der Datenschutz bei den Banken betrifft grundsätzlich auch Schließfächer. Aber wenn du ein Schließfach mietest, geht eine Meldung an eine zentrale Erfassungsstelle, an die auch die Daten aller Bevollmächtigten übermittelt werden.

Die Meldung betrifft jedoch nur die Existenz, nicht den Inhalt. Im Erbfall oder einer Pfändung ist das Bankschließfach nicht vor dem Zugriff des Staates sicher.

Während bei einem Erbfall der Versicherungswert dem Finanzamt gemeldet werden muss, wird bei einer Pfändung das Schließfach geöffnet und der Inhalt gepfändet. Folglich können Wertsachen und Wertpapiere vor dem Staat nicht verborgen werden.

Um das Basiskonto oder Guthabenkonto vor einer Pfändung zu schützen, sollte es so schnell wie möglich in ein P-Konto umgewandelt werden.

Gut zu wissen: Im Falle einer Erbschaft oder Pfändung bekommt der Staat Einsicht in das Bankschließfach.

Bankgeheimnis in verschiedenen Ländern

Bankgeheimnis in Deutschland

1619 wurde in Deutschland eine Art Gewohnheitsrecht eingeführt, das Bankkunden die Verschwiegenheit von Finanzinstituten garantiert. Friedrich der Große stellte Indiskretionen 1756 sogar unter Strafe.

Bis heute gibt es allerdings keinen Paragrafen, der die Existenz eines Bankgeheimnisses vorschreibt oder es komplett aufhebt. Das, was in Deutschland unter dem Bankengeheimnis zu verstehen ist, wird in den AGB der Banken festgeschrieben.

Dort heißt es meistens, dass keine Angaben zu

  • Kontostand

  • Sparguthaben

  • Vermögenswerten

  • Darlehenshöhen

gemacht werden. Eine Datenweitergabe darf bei Privatpersonen nur nach deren ausdrücklicher Zustimmung geschehen – zum Beispiel, wenn du der Schufa-Auskunft bei einer Kontoeröffnung zustimmst.

Bei Firmen besteht hingegen eine Erlaubnis – juristische Personen müssen die Weitergabe explizit untersagen.

Hinweis: Wenn du das Girokonto wechseln und ein neues Konto eröffnen möchtest, erfolgt eine Schufa-Abfrage, um deine Bonität zu prüfen. Das trifft sowohl bei Direktbanken als auch bei Filialbanken zu.

Bankgeheimnis in der Schweiz

Das Bankgeheimnis war in der Schweiz traditionell so etwas wie eine heilige Kuh. Bis der Bundesrat 2009 ankündigte, das Bankgeheimnis aufheben zu wollen. Das lag am internationalen Druck, denn durch die Finanzkrise wurde die hohe Verschuldung vieler Staaten offensichtlich und viele Länder begannen, Steuerflucht stärker zu bekämpfen.

2008 stellte sich zudem heraus, dass die Großbank UBS Kunden aus den USA angeworben hatte. Die einzige Möglichkeit, einer Klage zu entgehen war, die Daten von US-Konten offenzulegen.

2014 trat die Schweiz AIA bei, einer OECD-Erklärung zum automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen. Der Beitritt beinhaltet die Verpflichtung, bei Steuerhinterziehung die Daten ausländischer Bankkunden offenzulegen.

AIA ist seit 2017 aktiv, ein Jahr danach fand der erste Datenaustausch statt. Das hat die einstige Stärke der Schweizer Banken geschwächt, denn die müssen sich nun verstärkt um ausländische Kunden bemühen.

Das Interesse ausländischer Privatkunden am Finanzplatz Schweiz ist aktuell daher im Abwärtstrend.

Bezüglich Bankgeheimnis gibt es einen Unterschied zu Deutschland und vielen anderen Ländern. Die Schweiz unterscheidet zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.

In der Schweiz handelt es sich bei einer Steuerhinterziehung um eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet, dass ein Steuerhinterzieher anders als in Deutschland lediglich ein Bußgeld bezahlen muss.

Hierzulande müssen Steuerhinterzieher mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 oder in schweren Fällen bis zu 10 Jahren rechnen. Nur bei einem Steuerbetrug hebt die Schweiz das Bankgeheimnis auf.

Gut zu wissen: Kontrollmitteilungen erfolgen ab 2018 auch aus der Schweiz. Das bedeutet, dass die Daten deutscher Bürger in der Schweiz dem deutschen Fiskus bekannt gegeben.

Bankgeheimnis in Luxemburg

Luxemburg ist dank Erz und Stahl traditionell ein reiches Land. 1929 wurde in dem Großherzogtum ein Gesetz erlassen, das Kapitalgebern aus dem Ausland Steuervorteile und Diskretion zusicherte. In den 1960er Jahren entstanden die ersten Briefkastenfirmen.

Das EU-Gründungsmitglied hielt lange dem Druck der anderen europäischen Länder stand, das Bankgeheimnis endlich zu lüften. Während die anderen EU-Länder sich schon 2003 auf eine Datenweitergabe zu Zinseinnahmen der Bürger im Ausland einigten, bestand Luxemburg darauf, dass Anleger nur eine anonyme Quellensteuer zahlen müssen.

Als die USA ihre Steuerflüchtlinge verfolgen ließ, musste sich auch das Großherzogtum geschlagen geben. 2013 kippte das Bankgeheimnis in Bezug auf Privatanleger. Allerdings können Großkonzerne weiterhin durch Umleitung auf luxemburgische Holdings eifrig Milliarden an Steuern sparen.

Bankgeheimnis in Österreich

Auch Österreich war ein Land, das aufgrund seiner Diskretion früher eine beliebte Steueroase war. Inzwischen ist das Bankgeheimnis in Österreich abgeschafft. Das gilt nicht nur für einheimische, sondern auch ausländische Kunden.

Das bedeutet dass seitdem auch die Konten von Österreichern, die sich in der Schweiz befinden, nicht mehr anonym sind.

Zwischen Österreich und der Schweiz sowie Liechtenstein regelt das Steuerabkommen die Meldung von Summen, die 2012 und 2013 aus der Schweiz und Liechtenstein nach Österreich geflossen sind.

Seit 2017 werden auch die Kontodaten mit anderen EU-Ländern ausgetauscht, was zunächst eine Flut von Steuernachzahlungen auslöste.

Wer noch schnell Geld abheben oder ein Girokonto kündigen wollte, um den Steuernachzahlungen zu entgehen, hatte Pech. Denn die Erfassung der Daten erfolgte rückwirkend zum 1. März 2015.

Automatischer Informationsaustausch von Bankdaten - wie lange werden die Daten rückwirkend gemeldet?

In Österreich erfolgte der 2017 eingeführte automatische Informationsaustausch von Bankdaten rückwirkend bis zum Jahr 2015. Damals haben 63 Staaten, darunter auch Luxemburg und Liechtenstein den Austausch durchgeführt. Mittlerweile sind es über 100 Länder, die den CRS (Common Reporting Standard) unterzeichnet haben.

Neben den persönlichen Daten werden Steuernummer, Kontonummer, Kontostand, Salden, Kontolöschungen und Daten zu bestimmten Formen der Lebensversicherung gemeldet.

Daten, die erhoben und nach Deutschland gesendet werden, beziehen sich rückwirkend auf das vorausgegangene Kalenderjahr. Diese Regelung gilt auch innerhalb von Deutschland, doch die Behörden können bei Verdacht auch ältere Daten abfragen.

Länder mit Bankgeheimnis: Wo gibt es noch das Bankgeheimnis?

Es gibt tatsächlich noch Länder, die dem internationalen Druck standhalten und sich dem Datenaustausch verweigern.

Zu den Staaten, in denen es das Bankgeheimnis noch gibt, zählen:

Gut zu wissen: Die USA tauschen nur die Informationen ihrer eigenen Staatsbürger aus. Mit anderen Ländern wie Deutschland besteht ein Abkommen, dass nur die Daten von Privatanlegern übermittelt werden. Geschäftskonten sind nicht betroffen, aber zur Eröffnung musst du selbst in die USA reisen.

Gibt es Ausnahmen vom Bankgeheimnis?

Im Todesfall wird das Bankgeheimnis aufgehoben.

Daneben gibt es bestimmte Institutionen, denen eine gesetzliche Auskunftspflicht zusteht:

  • Staatsanwaltschaft und Gericht: bei einem prozessrelevanten Anfangsverdacht (§ 161a StPO)

  • Finanzamt: Steuerstraf- und Bußgeldverfahren

  • Bundeszentralamt für Steuern: automatisierter Abruf für ermittelnde Behörden (§§ 44 ff. KWG)

  • Terrorismus, Waffenhandel, Steuerstraftaten: ermittelnde Behörden (§ 2 GwG)

  • BAföG: Prüfung der Angaben von Antragstellern (§ 41 Abs. 4 BAföG)

  • Arbeitsamt: Überprüfung von Angaben

  • Arbeitsamt: Überprüfung von Angaben

  • Auskunfteien: Überprüfungen von Antragstellern auf Grundlage der SCHUFA-Klausel

Konkret heißt das: Wenn du ein Girokonto eröffnen möchtest, stimmst du zu, dass die Bank eine SCHUFA-Abfrage durchführt. Möchtest du das nicht, kann für dich das beste Girokonto ein Girokonto ohne Schufa sein. Banken sind außerdem verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, wenn Sozialleistungen oder die Grundsicherung beantragt wurde.

Ansonsten kippt das Bankgeheimnis, wenn gegen dich ein Verdacht wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder andere illegale Transaktionen besteht. Dazu müssen jedoch konkrete Verdachtsmomente vorliegen.

Die Bank kann dich informieren, wenn sie deine Daten weitergegeben hat, allerdings besteht keine rechtliche Verpflichtung. Bevor du informiert wirst, halten die Banken in der Regel Rücksprache mit der jeweiligen Behörde.

Kann das Finanzamt jederzeit Kontoeinsicht nehmen und alle Kontobewegungen sehen?

Die Aufhebung von § 30a AO bedeutet nicht, dass der Bankkunde zum gläsernen Bürger wird. Daher wird kein Finanzbeamter ohne begründeten Verdacht eine Ermittlung starten und es wird auch nicht zu Rasterfahndungen kommen.

Bei Außenprüfungen sind gemäß Abs. 1a des § 93 AO Kontrollmitteilungen und Sammelauskunftsersuchen möglich.

Du mußt trotzdem keine Angst haben, dass du ohne Anlass geprüft wirst, damit Kontrollmitteilungen zu deinen Kundendaten erstellt werden können. Auch dann nicht, wenn es zu einem Bargeldverbot kommt.

Hinweis: Wenn gegen einen Kontoinhaber der Verdacht gegen Geldwäsche besteht, weil er ständig am Geld einzahlen ist, muss die Steuerbehörde der Staatsanwaltschaft Auskunft geben. Das Finanzamt darf Einsicht in die Kontobewegungen bekommen, ohne dass es einer Erlaubnis des Kontoinhabers bedarf. Das geht auch bei Bürger, die ein Mehrkontenmodell nutzen.

Muss sich das Sozialamt an das Bankgeheimnis halten?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen direkten Zugriff auf Konten, wenn Behörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Strafgericht anklopfen.

Deine Bank muss dir alle in einem Jahr angefallenen Erträge und Gewinne aus Spekulationen zusenden, die du auf Anfrage ans Finanzamt weiterleiten musst.

Über den Datenpool der BaFin hat jedes Finanzamt Zugriff auf weitere Daten, wenn ein Verdacht besteht. Behörden, die Leistungen auszahlen wie Sozialamt, Jobcenter, Familienkasse oder Elterngeldstelle können ebenfalls Daten abfragen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Daten falsch angegeben wurden oder ein Missbrauch vorliegt.

Fazit

Für den Steuerpflichtigen ändert sich seit 2017, dass das Finanzamt Einsicht in die Kontobewegungen ohne das Einverständnis des Kontoinhabers haben darf. Die Bank hat eine Auskunftspflicht gegenüber dem Finanzamt.

Demnach brauchen Steuerbehörden keine Rücksicht mehr auf die Verschwiegenheitspflicht zwischen Kreditinstituten und deren Kunden zu nehmen.

Das am Juni 2017 in Kraft getretene Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz ermöglicht den Finanzbehörden zusätzliche Auskünfte ermöglichen, was bedeutet, dass Steuerhinterziehungen aufgedeckt werden können.

Wenn herauskommt, dass Steuern hinterzogen wurden, droht eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren und eine saftige Steuernachzahlung. Eine Ausnahme bildet die Schweiz. Eine Steuerhinterziehung gilt als Ordnungswidrigkeit und deshalb fällt in so einem Fall nur ein Bußgeld an.

FAQ

Warum wurde das Bankgeheimnis aufgehoben?
Ist das Bankgeheimnis überall aufgehoben?
Wer kann Einsicht auf meine Kontobewegungen bekommen?
Warum dürfen Institutionen Einsicht auf meine Konten bekommen?
Hat der Staat auch Zugriff auf mein Bankschließfach?
Was bedeutet die Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses für Kontoinhaber?
Informiert mich die Bank, wenn jemand Einsicht auf mein Konto bekommen hat?
Gibt es in der Schweiz noch das Bankgeheimnis?
Wie lange werden die Bankdaten aus dem Ausland rückwirkend gemeldet?
Was passiert, wenn ich Steuern hinterzogen habe?

Was ist deine Meinung zum Bankgeheimnis? Hast du Geld im Ausland angelegt und wurdest zu einer Steuernachzahlung aufgefordert oder wegen Steuerhinterziehung angezeigt? Schreibe uns gerne deine Erfahrungen unten in die Kommentare!

4.4 von 5 aus 114 Bewertungen

Als ich selbst ein neues Girokonto gesucht habe, wurde mir bewusst, wie unübersichtlich der Markt ist. Mit KontoGuru.de biete ich jedem eine Anlaufstelle, der sich über Bankprodukte informieren möchte. Reviews, Vergleiche und Ratgeber erstelle ich gemeinsam mit meinem Team. Unsere aktuellen Artikel geben einen Überblick über die Produkte von Filialbanken, Direktbanken und Fintechs. Eine Leidenschaft für Banking-Themen hatte ich schon immer und konnte im Wirtschaftsstudium tief in die Finanzwelt eintauchen.

Hinterlasse einen Kommentar
*Pflichtfeld
4 Kommentare
Älteste
Neueste Meist bewertet
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
T. W.

Mir war nicht klar, dass das Bankgeheimnis abgeschafft wurde und Finanzbehörden Zugriff auf Kontodaten haben dürfen. Ich bin etwas empört. Nun versuche ich mal, meine Bank und meinen Steuerberater zu erreichen, die können mir bestimmt näheres darüber sagen.

Irene Mommers

Gut zu wissen !! Danke !